Öffentliche Gottesdienste ab 7. Februar 2021 wieder möglich

Geschrieben von Alexander Fischer am .

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Mit Sonntag, 7. Februar 2021, dürfen wir wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste feiern. Es ist also keine Anmeldung mehr erforderlich. Herzlich willkommen!
Alle Termine finden Sie in der aktuellen Gottesdienstordnung.
Bitte beachten Sie für den Besuch der Gottesdienste die folgenden Vorschriften (genauere Informationen und weitere Regelungen finden Sie in der entsprechenden "Rahmenordnung" der österreichischen Bischofskonferenz):
  • Desinfektionsmittel ist beim Kircheneingang bereitgestellt.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.
  • Zu Personen aus femden Haushalten sind 2 Meter Abstand einzuhalten (das heißt in unserer großen Kirche: 2 markierte Sitzplätze freilassen).
  • Kein gemeinsamer Gesang.
  • Auch Werktagsgottesdienste werden in der Großen Kirche gefeiert.

Taufen sind im kleinsten Rahmen möglich.

Hochzeiten müssen weiterhin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Krankensalbung und Krankenkommunion sind möglich. - Bitte melden Sie sich beim Herrn Pfarrer oder Kaplan.

Die Beichte ist außerhalb des Beichtstuhls (etwa in der Hauskapelle im Pfarrhof) möglich. - Terminvereinbarung bitte mit Herrn Pfarrer oder Kaplan.

Für Begräbnisse gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen.

 

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